EU-Verordnung für entwaldungsfreie Lieferketten

EU-Verordnung für entwaldungsfreie Lieferketten
29/03/2023 Rahel Noser

Ende 2022 erzielten der Rat und das Europäische Parlament eine vorläufige Einigung über eine neue Verordnung für entwaldungsfreie Lieferketten. Diese soll sicherstellen, dass in der EU keine Produkte aus Gebieten verkauft werden, wo Entwaldung oder Waldschädigung stattfindet. Damit leistet die EU einen wichtigen Beitrag zur Verringerung der Treibhausgasemissionen und der weltweiten Zerstörung von Wäldern.

Der Konsum in der Europäischen Union ist zurzeit für rund 10% der weltweiten Entwaldung verantwortlich.

Um Rindfleisch, Kakao, Kaffee, Palmöl, Soja, Kakao, Kautschuk und Holzprodukte auf dem EU-Markt verkaufen zu können, müssen die Unternehmen in Zukunft eine so genannte Sorgfaltserklärung abgeben, die garantiert, dass die Produktion seit 2021 nicht zu Abholzung oder Schädigung von Wäldern geführt hat. Unter den Geltungsbereich der Verordnung fallen auch Möbel, Leder und Schokolade, die aus den genannten Produkten hergestellt werden.

Die Unternehmen müssen die Lieferketten bis zum Ort zurückverfolgen, wo die Produktion stattgefunden hat. Sie müssen ausserdem nachweisen, dass sie vor Ort die nationalen Produktionsvorschriften einhalten, einschließlich der Menschenrechte und der Rechte der betroffenen indigenen Völker.

Die EU-Staaten müssen sicherstellen, dass Unternehmen, die die Verordnung nicht einhalten, abschreckende Bussen bekommen. Wir begrüssen diese neue Verordnung und erhoffen uns, dass sie mithilft, den Druck auf die Tropenwälder Afrikas zu verringern.  Die Verordnung tritt voraussichtlich im Jahr 2023 in Kraft.

Innerhalb von zwei Jahren wird die Europäische Kommission die Verordnung überprüfen und bewerten, ob der Geltungsbereich auf andere Waren und weitere Ökosysteme (zB. Savannen), die ebenfalls einen hohen Wert für die biologische Vielfalt haben, ausgeweitet werden soll. Dies ist ein dringendes Anliegen!

Die Schweiz sprach sich bei der Abstimmung im Jahr 2020 gegen Konzernverantwortung aus. Die KOVI-Initiative ging damals weniger weit als die neue EU-Verordnung. Für einige Schweizer Unternehmen kommt die Konzernverantwortung jetzt über die EU zur Hintertüre herein. Für alle anderen braucht die Schweiz weiterhin dringend mehr Konzernverantwortung.