Über unsere Leben hinaus
Immer mehr Menschen berücksichtigen neben ihren Liebsten auch gemeinnützige Organisationen, die ihnen ganz besonders am Herzen liegen, in ihrem Testament. Damit tragen sie die Werte, die ihnen im Leben wichtig sind, weit in die Zukunft hinaus. Nun ändert das Schweizer Erbrecht. Was zu beachten ist.
Wir – das Jane Goodall Institut Schweiz – nehmen seit vielen Jahren Nachlassspenden entgegen. Sie sind für uns enorm wertvoll.
In erster Linie sind sie Ausdruck von Hoffnung für die Zukunft und von Vertrauen in unsere Arbeit. Beides erfüllt uns mit grosser Dankbarkeit.
Zu wissen, dass diese Spenden irgendwann in der Zukunft erfolgen, gibt uns als Organisation auf viele Jahre hinaus Sicherheit bei der Planung unserer Arbeit.
Wir sind uns bewusst, was wir mit jeder Nachlassspende in den Händen halten: Einen Teil von dem, was den spendenden Personen im Leben zutiefst wertvoll war.
Es ist uns eine grosses Anliegen, dieses wichtige Gut sorgfältig für die Vision von Jane Goodall einzusetzen: Eine Welt in der die Menschen in Harmonie miteinander, mit den Tieren und der Natur leben.
Viele Generationen nach uns verdienen das Privileg eines gesunden Planeten Erde, den sie mit wilden Schimpansen und anderen Wildtieren teilen.
Das ändert sich
Am 1. Januar 2023 tritt in der Schweiz die erste Revision des Erbrechts seit 100 Jahren in Kraft. Sie ist die Antwort auf den gewaltigen gesellschaftlichen Wandel, der sich in dieser Zeit vollzogen hat, und gibt uns allen mehr Freiheiten in unserer Nachlassplanung.
So haben bis am 31. Dezember 2022 Ehepartner und -partnerinnen sowie die Kinder und Eltern Anrecht auf einen gesetzlich festgelegten Teil der Hinterlassenschaft, den sogenannten „Pflichtteil“.
Über den anderen Teil, die sogenannte „freie Quote“ können wir frei verfügen: Wir können zum Beispiel eine liebe Freundin oder einen lieben Freund testamentarisch berücksichtigen, oder auch unsere Herzensorganisation.
“Pflichtteil” und “freie Quote” bleiben auch im revidierten Erbrecht bestehen. Doch das Verhältnis zwischen ihnen verändert sich: Ab dem 1. Januar 2023 verkleinert sich der Pflichtteil der Kinder. Der Pflichtteil der Eltern entfällt ganz.
Dies führt dazu, dass ein grösserer Teil unseres Nachlasses als bisher der „freien Quote“ zufällt. Wir können darum in Zukunft unsere Nachlassplanung freier nach unseren persönlichen Wünschen gestalten.
Das können Sie tun
Wenn Sie bereits ein Testament verfasst haben, ist dies vielleicht ein guter Zeitpunkt, es zu überprüfen: Entspricht es noch Ihren Wünschen und Werten?
Falls Sie bisher noch nicht dazu gekommen sind, über Ihre Nachlassplanung nachzudenken, ist dies eine Gelegenheit, sich erste Gedanken darüber zu machen. Denn es ist nie zu früh dazu.
Melden Sie sich bei uns, wenn Sie Fragen zu diesem wichtigen Thema haben. Rahel Noser berät Sie gerne kostenlos, vertraulich und unverbindlich:
rahel@janegoodall.ch, 078 696 44 94.